Handwerkerbonus

Für Leistungen im Jahr 2025 ist die Antragsstellung seit 1. März 2025 bis längstens 28. Februar 2026 möglich. Es können ausschließlich Privatpersonen den Handwerkerbonus für ihre eigene Wohnstätte beantragen.

Handwerkerbonus 2024

Gefördert werden Kosten für Handwerkerleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich sowie im Zusammenhang mit Hausbau und Wohnraumschaffung. Die förderfähigen Arbeiten müssen zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 durchgeführt worden sein.

ANTRAG

Pro Antragsteller:in und Jahr kann für eine Wohneinheit nur ein Förderantrag gestellt werden. Sollte im ersten Antrag die maximale Förderungshöhe nicht ausgeschöpft worden sein, kann kein weiterer Antrag für diese Wohneinheit gestellt werden. Wenn in dieser Wohneinheit aber z.B. noch eine weitere volljährige Person ihren Wohnsitz hat, kann diese einen Antrag für den Differenzbetrag auf die maximale Förderhöhe von 1.500 Euro (2025) stellen.

Bei Fragen zum Handwerkerbonus sowie zur Antragstellung geben die Purpurroten Malermeister sehr gerne Auskunft!
Textquelle: https://www.finanz.at/zuschuesse/handwerkerbonus/
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