Der Handwerker-Bonus 2015 ist da! Lassen Sie sich Ihren Wohnraum von PURPURROT renovieren und holen Sie sich € 600,- !
Wer seinem Haus einen neuen Anstrich verpassen will oder einfach die Wohnung neu tapezieren möchte, kann den neuen Handwerker-Bonus beantragen.
ACHTUNG: Der Förderantrag kann erst nach Umsetzung der Maßnahmen gestellt werden – wenn der Betrag bereits an den Handwerker bezahlt wurde.
Bonus? Wer? Was? Wann? Wo?
Sie möchten Ihre Wohnräume renovieren & wollen unbedingt den Handwerker-Bonus von bis zu € 600,- erhalten? Die Purpurroten Malermeister antworten auf die wichtigsten Fragen zum Handwerker-Bonus 2015!
Was wird gefördert?
Gefördert werden Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von privatem Wohnraum. Darunter fallen z.B. das Streichen und Tapezieren von Innenwänden, die Beseitigung kleiner Schäden, die Dämmung von Dächern und Fassaden oder der Austausch von Fenstern. Begünstigt sind aber nur die Arbeitskosten des Handwerkers inklusive Fahrtkosten, nicht die Materialkosten.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden z.B. Arbeiten im Garten oder an der Terrasse, an Lagerräumen und Kellerabteilen sowie unbewohnten Dachböden. Auch der Dachbodenausbau zur Wohnraumerweiterung ist nicht förderwürdig. Arbeiten an Möbeln (z. B. Polsterung vom Sofa) sind ebenfalls ausgenommen. Eine Kombination mit dem Sanierungsscheck ist nicht möglich.
„Gefördert werden nur die Arbeitskosten des Handwerkers inklusive Fahrtkosten. Nicht die Materialkosten.“ Karl Pugganig, Malermeister |
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Jahr werden 20 % der nachgewiesenen Arbeitskosten von maximal € 3.000 ohne Umsatzsteuer, also maximal 600 Euro, zurückerstattet. Die Kosten für die jeweilige Arbeitsleistung müssen mindestens € 200 betragen. Ausbezahlt wird der Bonus nur, solange der Fördertopf reicht. Für 2015 sind € 20 Millionen budgetiert. Pro Jahr kann nur ein Antrag eingereicht werden.
Wie wird der Bonus beantragt und ausbezahlt?
Das offizielle Antragsformular finden Sie hier.
Zusätzlich werden Kopien der Schlussrechnung des Handwerkers samt Überweisungsbestätigung sowie ein Meldezettel benötigt. Die Einreichung ist über die Filialen der österreichischen Bausparkassen oder per Post möglich. Die Förderung wird nach positiver Prüfung auf das angeführte Konto überwiesen.
Ihnen brennt noch eine ganz besondere Frage auf der Zunge? Sie möchten weitere Informationen erhalten? Gerne können Sie uns hier kontaktieren.
Bildquelle: Purpurrot, fotolia