WER KANN EINE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?
- (Mit)Eigentümer des Gebäudes
- Wohnungsinhaber – Mieter, Wohnungseigentümer oder (Mit)Eigentümer, der eine in seinem Haus gelegene Wohnung selbst benützt
- Bauberechtigter
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert wird die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden und Raffstores zum Sonnenschutz in
- Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienhäuser) und
- Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN SIND ZU ERFÜLLEN?
- Die Baubewilligung des Förderungsobjekts muss mind. 20 Jahre alt sein.
- Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme (Lieferung und Montage) hat im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.06.2023 zu erfolgen.
- In begründeten Ausnahmefällen kann die Endabrechnung (Rechnungslegung) nach erfolgter Antragstellung bis spätestens 30.12.2023 nachgereicht werden.
- Mit der Sanierungsmaßnahme darf vor Antragstellung begonnen werden.
WIE UND WIE HOCH WIRD GEFÖRDERT?
- Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von 50% der förderbaren Kosten (Material inkl. Montage), höchstens in Höhe von € 1.000,- je Wohnung.
Nähere Informationen zur Förderung finden Sie hier:
Wir haben die passenden Rolläden und Raffstores für Ihr Heim. Vereinbaren Sie einen Termin und besuchen Sie unseren Schauraum! Gerne kommt auch ein Fachmann bei Ihnen persönlich vorbei um Sie vor Ort individuell zu beraten und Ihnen mit dem Antrag zu helfen.
Bildquellen: adobestockfotos WoGi