WER KANN EINE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?
- (Mit)Eigentümer des Gebäudes
- Wohnungsinhaber – Mieter, Wohnungseigentümer oder (Mit)Eigentümer, der eine in seinem Haus gelegene Wohnung selbst benützt
- Bauberechtigter
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert wird die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden und Raffstores zum Sonnenschutz in
- Eigenheimen und
- Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN SIND ZU ERFÜLLEN?
- Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen.
- Die geförderte Wohnung muss nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme ganzjährig und regelmäßig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen hat durch befugte Unternehmen zu erfolgen.
- Bei Wohnhäusern, die auch gewerblich genutzt werden, wird ausschließlich die Sanierungsmaßnahme für den Wohnbereich anerkannt.
GÜLTIG BIS 31.12.2020
WIE UND WIE HOCH WIRD GEFÖRDERT?
Die Förderung erfolgt in einem Einmalzuschuss im Ausmaß von 50 % der förderbaren Sanierungskosten (Material inkl. Montagen), höchstens in Höhe von
- € 1.000 je Wohnung.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. In unserem Schauraum finden Sie verschiedene Varianten zu Außenbeschattungen. Gerne kommt auch ein Fachmann bei Ihnen persönlich vorbei um Sie vor Ort individuell zu beraten.