Nützen Sie die Chance für eine geförderte Sanierung Ihrer Immobilie! Anträge können seit 18.06.2018, auch für Sanierungsprojekte, die schon ab 01.01.2018 begonnen wurden, eingereicht werden.
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, sowie der Ersatz von fossilen Heizungssystemen durch klimafreundliche Technologien. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw.gutem Standard sowie Teilsanierungen, die Energiesparen zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führen. Einzelbaumaßnahmen wie z.B. Fenstertausch können in Kombination mit dem Ersatz eines fossilen Heizungssystems gefördert werden.
Die Förderung für die thermische Sanierung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 3.000 Euro und 6.000 Euro. Den ,, Raus aus ÖI“-Bonus in der Höhe von 5.000 Euro erhält man für den Ersatz einer Ölheizung bzw. eines anderen fossilen Heizungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag von max. 1.000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt können max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen. Leistungen zu den förderungsrelevanten Sanierungsmaßnahmen werden ab 01.01.2018 anerkannt, das heißt, es kann auch für im heurigen Jahr bereits begonnene Sanierungsprojekte um Förderung angesucht werden.
Anträge können ab 18.06.2018 so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Der Sanierungsscheck für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich an folgende Zielgruppen:
(Mit-)Eigentümerinnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.
Im Rahmen des ,,Sanierungsscheck 2018″ kann pro Antragstellerin nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch pro Objekt (= Einfamilienhaus oder Reihenhaus bzw. Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) nur ein Förderungsantrag eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Beachten Sie dazu das Informationsblatt ,,Sanierungsscheck für Private 2018 – Mehrgeschoßiger Wohnbau“. Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Gebäude, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) sowie der Ersatz von fossilen Heizungssystemen.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Beachten Sie dazu auch das Dokument Förderungsfähige Kosten“ auf www.sanierungsscheck18.at. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von Professionisten vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.
Förderungsfähige Maßnahmen
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Koks und Allesbrenner) auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme bzw. thermische Solaranlage
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Es werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert. Nachstehend einige Informationen darüber.
Sanierungsart: Oberste Geschoßdecke/Dach
- Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche
- Mindeststärke des Dämmmaterials: 20 cm bzw. max. U-Wert 0,18 W/m2K
Sanierungsart: Unterste Geschoßdecke
- Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke
- Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m2K
Sanierungsart: Fenster
- Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster
- max. U-Wert: 1,1 W/m2K
Eine Einzelbaumaßnahme ist nur in Kombination mit dem Ersatz eines fossilen Heizungssystems förderungsfähig. Es kann nur EINE Einzelbahmaßnahme geförder werden.
Sie möchten sich über die Förderung und mögliche Sanierungsmaßnahmen informieren? Dann zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne und holen dabei das Beste für Sie heraus!
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