Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
Aufgrund des großen Erfolges im Vorjahr wird die Förderungsaktion Sanierungsscheck für Private vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) weitergeführt. Damit werden thermische Gebäudesanierungen unterstützt und ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.
Die Antragstellung ist ab 11.05.2020 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich: Sanierungsscheck für Private 2020
Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden.
Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2022 erfolgen.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Förderungsmittel für den Sanierungsscheck für Private werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.sanierungssscheck20.at/mgw.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40% führen.
Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
WIE VERLÄUFT DER FÖRDERUNGSPROZESS?
Antrag
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung ist ab 11.05.2020 möglich. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2022 erfolgen.
Eine Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Der Online-Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen abzuschließen. Die notwendigen Informationen und Formularanhänge stehen auf dieser Webseite zum Download zur Verfügung.
Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Einreichmöglichkeit vom BMK festgelegt werden.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Formular „Technische Details Energieausweis“
- Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer thermischen Gebäudesanierung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Sanierungsscheck für Private 2020.
Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie gegebenenfalls bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Die Verlinkung zu den entsprechenden Webseiten finden Sie hier.
Für die beantragten Maßnahmen kann kein weiterer Förderungsantrag nach einem Bundesförderungsprogramm gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Vom Antrag zum Vertrag
Serviceteam Sanierungsscheck
T: 01/31 6 31-264
sanierung(at)kommunalkredit.at
Auszahlung
Die Purpurroten Malermeister geben Ihnen gerne Auskunft und helfen bei der Antragstellung.